Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der mobilen Hundepension Nina’s Pfötchenparadies

(Basierend auf den gesetzlichen Anforderungen des Kantons Bern und der Schweiz)


1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese AGB regeln die Beziehung zwischen der mobilen Hundepension [Nina’s Pfötchenparadies] und den Kunden von Nina.
  2. Mit der Übergabe des Hundes an die Hundepension akzeptiert der Kunde die nachstehenden Bedingungen.

2. Voraussetzungen für die Aufnahme eines Hundes

  1. Die Hundepension hält sich an die Vorgaben der Schweizerischen Tierschutzverordnung (TSchV) und des Tierschutzgesetzes (TSchG).
  2. Zur Aufnahme eines Hundes ist ein gültiger Impfpass erforderlich, der Schutz gegen folgende Krankheiten nachweist:
    • Staupe
    • Parvovirose
    • Leptospirose
    • Zwingerhusten
    • Tollwut (falls nötig, z. B. bei Grenzübertritt).
  3. Hunde mit ansteckenden Krankheiten können nicht aufgenommen werden.
  4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Hund regelmäßig gegen Parasiten behandelt wurde (Wurmkuren, Flohprophylaxe).

3. Betreuung und Haltung

  1. Die Hundepension sorgt für eine artgerechte Haltung gemäss den Vorschriften der Tierschutzverordnung, insbesondere bezüglich Auslauf, Beschäftigung und Sozialkontakt.
  2. Hunde werden nicht in Zwingern gehalten. Stattdessen haben sie täglich Freigang in der Natur.
  3. Für Hunde mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Verhaltensprobleme, Krankheiten) werden nach Absprache individuelle Betreuungspläne erstellt.
  4. Es werden Fotos und Videos von den Tieren gemacht, welche auch öffentlich auf Social Media präsentiert werden.


4. Haftung

  1. Die Hundepension haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen.
  2. Der Kunde haftet für Schäden, die sein Hund während des Aufenthalts verursacht, z. B. an anderen Hunden, Personen oder der Einrichtung.
  3. Die Hundepension übernimmt keine Haftung für Krankheiten, Verletzungen oder den Tod eines Hundes, die auf Alter, Vorerkrankungen oder auf eigene Verhalten zurückzuführen sind.

5. Gesundheitsvorsorge und Notfälle

  1. Der Kunde verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zur Gesundheit des Hundes zu machen.
  2. Im Krankheitsfall oder bei Verletzungen während des Aufenthalts wird ein Tierarzt hinzugezogen. Die Hundepension informiert den Kunden umgehend.
  3. Kann der Kunde nicht erreicht werden, entscheidet die Hundepension nach bestem Wissen und Gewissen im Interesse des Hundes. Alle entstehenden Tierarztkosten gehen zu Lasten des Kunden.

6. Vergütung und Stornierungsbedingungen

  1. Die Gebühren für den Aufenthalt sind spätestens nach dem nach Hause bringen des Hundes zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Bei Stornierung bis 48 Stunden vor Beginn des Aufenthalts werden keine Gebühren fällig.
  3. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Gesamtkosten erhoben.

7. Abholung und Vertragsdauer

  1. Der Kunde ist verpflichtet, dass sein Hund vor der Abholung versäubert ist.
  2. Der Kunde bestätigt hiermit, dass Nina einen Schlüssel hat oder dieser sicher vor Ort deponiert ist, damit Nina die Hunde jederzeit holen und bringen kann

8. Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist des Vertrages bei Pfötchenparadies sind 2 Monate

9. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten des Kunden werden gemäß den Datenschutzbestimmungen des Kantons Bern vertraulich behandelt und nur zur Vertragsabwicklung genutzt.